Jakob Abrahamson Deken war etwa zwischen 1386 und 1406/1412 ein Vogt und Ritter der Handelsstadt Åbo (schwedischer Name), dem heutigen im Süden Finnlands gelegenen Turku. 1386 wurde Deken, neben Thord Bonde, nach dem Tod Bo Jonssons mit der Verwaltung dessen ehemaliger Ländereien im Sinne von Margarete Dume, der Witwe Jonssons beauftragt. Aus diesem Grund geriet er mit den Testamentvollstreckern Jonssons in einen Konflikt, als diese mit Margarete Dume im Vertrag von Dalaborg über die finnischen Anlagen verhandelten. Er wurde mit den Vitalienbrüdern in Zusammenhang gebracht. Deken arbeitete meist für die Mecklenburger und opponierte gegen Margarethe von Dänemark. Aus diesem Grund ließ er mehrere Burgen bauen und verhängte 1395 zusammen mit Bo Jonssons Sohn Knut Jonsson eine Seesperre. Nachdem er 1398 seinen finnischen Besitz aufgelöst hatte, ließ er sich in Lübeck nieder, ohne ein Bürger von Lübeck zu werden. Deshalb waren Bedingungen an seinen Aufenthalt in Lübeck geknüpft. Er musste sich verpflichten, keinem Bürger Lübecks oder dessen Besitztümern zu schaden. Darüber hinaus musste er sich verpflichten, seinen gesamten Besitz für den Rest seiner Lebenszeit und ein Jahr nach seinem Tod in Lübeck zu bewahren.
Leben
Namensvarianten: Jacob Abrahamson, Jeppe Djäken, Jesse Deken.
Lebensdaten: Jakob Abrahamson Deken wurde vermutlich 1360 in Åbo (Finnland) geboren. Er kaufte im Baltikum Besitzungen, um sich zurückzuziehen, löste 1398 seinen finnischen Besitz auf und ließ sich in Lübeck nieder. Er lebte später in Reval und verstarb dort zwischen 1406 und 1412.
Tätigkeiten
Status: Vogt (Verwaltungsbeamter), wird im Flensburger Urkundenbuch auch als Kaufmann genannt.[1]
Tätigkeitsgebiet: Verwaltung der Ländereien von Bo Jonsson, Burgenbau und Formierung einer Opposition gegen Königin Margarethe von Dänemark.
Fahrgemeinschaften: mit Knut Jonsson
Sonstige Tätigkeiten: Ab 1387 hatte Deken sämtliche königlichen Privilegien inne, um seine Territorien zu verwalten.
Am 25. Juli 1394 erlaubte der Rat von Reval heute die estische Hauptstadt Tallin, mit Zuspruch des Ordensmeisters dass Jakob Abrahamson das Erbe und den Garten außerhalb der Stadt, den er von Wilhelm von Wesenberg gekauft hat und einen Garten und Grundstücke innerhalb der Stadt, die er von Gerd von der Beke und von Johann Lysten gekauft habe, frei zu nutzen, ohne Bürgerrecht leisten zu müssen[2]. Er stellt über denselben Gegenstand dem Revaler Rat eine Verbindungsschrift aus, in der festgelegt wird, dass seine Erben bei der Einlösung der Grundstücke durch den Rat keinen Ersatz etwaiger Meliorationen fordern dürfen und dass Abrahamson, die erworbenen Grundstücke nicht entgegen der Gewohnheiten der Revaler Bürger bebauen, oder sie an jemanden vergeben, verkaufen oder versetzen darf, der kein Bürger Revals ist[3].
Deken war bei der Unzerzeichnung des Friedensvertrags von Lindholm im Jahr 1395 anwesend. Der Vertrag wurde zwischen Margarethe von Dänemark und Albrecht III. von Mecklenburg, dem Herzog von Mecklenburg und König von Schweden über dessen Freilassung geschlossen.
Einige Monate später traf er mit Knut Jonsson, dem Sohn des Bo Jonsson, ein Abkommen: Knut Jonsson sollte Åbo Hus, Kastelholm, Wartholm in Nyland und Åborg, die jeweiligen Vogteien, sowie Vreghdenborg von Deken übernehmen. Als Gegenleistung sollte Jonsson militärische Hilfe bei der Verteidigung von Osthammars Hus und den Ländereien leiten, falls Margarethe von Dänemark diese anfechten sollte. Die Seesperre von der Küste Upplands bis in die Finnische Bucht hatten zur Folge, dass Norrland und Finnland außerhalb der Kontrolle der Krone lagen. Er ließ die Burgen Östhammarshus, Kastelholm und Wartholm bauen und baute Vreghdenborg und Åborg weiter aus.
Im Januar 1396 befreite er die Nowgoroder, Jermole Karpin, Wassilij Jurjew, Pawel Timofejew, Iwan Constantin, Turfan Nesterow, Marckenim und Kusma und ihre Güter aus den Händen von Vitalienbrüdern, die er daraufhin mit dem Tode bestrafte[4]. Er brachte die Russen und ihre Güter nach Reval, wo er vom Ordensmeister von Livland, vom Komtur von Reval und dem Rat von Reval gebeten wurde die Russen und zwei Drittel ihrer Güter freizugeben, dabei jedoch ein Drittel als Belohnung für seine Männer zu behalten. Die Nowgoroder gelobten beim Küssen eines Kreuzes, dass weder sie noch Nowgorod für die Güter, die Jacob Arahamson einbehalten hat, Ansprüche erheben werden[5].
In der Hanserecesse von 1434 wird Jakob Abrahamson Deken als Jesse Deken in Zusammenhang mit einem Diebstahl gebracht, bei dem er angeblich Johan Woldeke und Hans Everdes Waren und Geld entwendete. Daraufhin sollte Deken Kompensation auf Bornholm leisten, die den Beschwerdenführern jedoch nicht ausreichte, was sie zwei Jahre nach Beginn der Entschädigungsleistung beanstandeten.[6]
Sonstiges
Nichts gefunden in:
Bremisches Urkundenbuch: Urkunden von 1351-1380 und Urkunden von 1381-1410.
Calendar of patent rolls Henry III, vol. 1-6.
Calendar of patent rolls Henry IV, vol. 1-2.
Diplomatarium Danicum 1396-1434.
Hanserecesse, Band 4 (Hansetage von 1391-1400) und Band 5 (Hansetage von 1401-1410).
Lübeckisches Urkundenbuch, Band 3 und Band 5.
Quellen
Hansischer Geschichtsverein e. V. (Hrsg.): Hanserecesse Abt. I, Band 4, 1391-1400, Leipzig 1877.
Hansischer Geschichtsverein e. V. (Hrsg.): Hanserecesse Abt. II, Band 1, 1431-1436, Leipzig 1876.
Hildebrand, Hermann (Hrsg.),Liv-, est- und kurländisches Urkundenbuch: nebst Regesten. 1,4: 1394-1413, Reval 1859.
Sejdelin, H.C.P.: Diplomatorium Flensborgense, Band 1, 1200-1500, Kopenhagen 1865.
Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Lübeckisches Urkundenbuch. Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Lübeck 1843ff.
Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Lübeckisches Urkundenbuch. Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Band 4, Nr. 648, Lübeck 1873.
Literatur
Mogren, Mats: Die Vitalienbrüder und der Burgenbau im nördlichen Ostseeraum, in: Bracker (Hg.): Die Hanse, Bd. 1, 1989, S. 627-633.
↑
Vgl.: H.C.P. Sejdelin: Diplomatarium Flensborgense, Band 1, 1200-1500, S. 236-238.
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Hildebrand, Hermann (Hrsg.), Liv-, est- und kurländisches Urkundenbuch: nebst Regesten. 1,4: 1394-1413, Reval 1859, s. 4-5.
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Hildebrand, Hermann (Hrsg.), Liv-, est- und kurländisches Urkundenbuch: nebst Regesten. 1,4: 1394-1413, Reval 1859, s. 5.
↑
Hanseatischer Geschichtsverein e.V. (Hrsg.), Koppmann, Karl, Hanserecesse Abt. 1, Band 4, 1391-1400, Leipzig 1877, s.319.
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Hildebrand, Hermann (Hrsg.), Liv-, est- und kurländisches Urkundenbuch: nebst Regesten. 1,4: 1394-1413, Reval 1859, s. 23.
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Vgl.: HR., Abt. II., Band 1, Seite 281, §24.
